ELB1905(i) 25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu [Kap. 12,34]; [Kap. 3,22] zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;