ELB1905(i)
14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jahwe.
15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jahwe ganz geräuchert werden.
16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer ein Opfer, das ganz verbrannt wurde sein; es soll nicht gegessen werden.