5H7117 UndH4428der KönigH1697verordnete ihnenH6440ein Tagtägliches vonH4428der Tafelkost des KönigsH1431und von dem Weine, den erH4960trankH7969, und daß man sie dreiH8141JahreH3117langH4428erzöge; und am Ende derselben sollten sie vor dem KönigH5975stehen .