Exodus 22

ELB1905_Strongs(i)
  1 H1590 Wenn der Dieb H4672 beim Einbruch betroffen wird H5221 , und er H4191 wird geschlagen, daß er stirbt H1818 , so ist es ihm keine Blutschuld;
  2 H8121 wenn die Sonne H2224 über ihm aufgegangen H1818 ist, so ist es ihm eine Blutschuld H7999 . Er H7999 soll gewißlich erstatten; wenn er H1591 nichts hat, soll er für seinen Diebstahl H4376 verkauft werden.
  3 H3027 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand H4672 gefunden H4672 wird H7794 , es sei ein Ochse H2543 oder ein Esel H7999 oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
  4 H376 So jemand H7704 ein Feld H312 oder einen H7971 Weingarten abweiden läßt und H7999 er H1165 sein Vieh H7704 hintreibt, und es weidet auf dem Felde H4315 eines anderen, so soll er es vom Besten H7704 seines Feldes H4315 und vom Besten seines Weingartens erstatten.
  5 H784 Wenn ein Feuer H6975 ausbricht und Dornen H4672 erreicht, und es wird H398 ein Garbenhaufen verzehrt H7054 , oder das stehende Getreide H7704 oder das Feld H7999 , so soll der gewißlich erstatten H3318 , der den Brand angezündet hat .
  6 H376 So jemand H7453 seinem Nächsten H3701 Geld H3627 oder Geräte H5414 in Verwahrung gibt H8104 , und es wird H1004 aus dem Hause H376 dieses Mannes H1589 gestohlen H1590 -wenn der Dieb H4672 gefunden H7999 wird, so soll er das Doppelte erstatten;
  7 H1590 wenn der Dieb H3808 nicht H4672 gefunden H1004 wird, so soll der Besitzer des Hauses H7126 vor die Richter treten, ob er H3027 nicht seine Hand H4399 nach der Habe H7453 seines Nächsten H1167 ausgestreckt hat . -
  8 H7794 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen H1697 , eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das H9 ist H8147 es ", soll beider H935 Sache vor die Richter kommen H559 ; wen die Richter schuldig sprechen H7453 , der soll seinem Nächsten H1697 das H7999 Doppelte erstatten . -
  9 H7453 So jemand seinem Nächsten H2543 einen Esel H7794 oder einen Ochsen H929 oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh H5414 in Verwahrung gibt H4191 , und es stirbt H8104 oder wird H7665 beschädigt H376 oder weggeführt, und niemand H7200 sieht es,
  10 H7621 so soll der Eid H3068 Jehovas H8147 zwischen ihnen beiden H7999 sein, ob er H3027 nicht seine Hand H4399 nach der Habe H7453 seines Nächsten H1167 ausgestreckt hat H7971 ; und H3947 sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
  11 H1589 Und wenn es ihm wirklich gestohlen H7999 worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
  12 H2963 Wenn es aber zerrissen H935 worden ist, so soll er H5707 es als Zeugnis H7999 bringen; er H2963 soll das Zerrissene nicht erstatten.
  13 H376 Und wenn jemand H5973 von H7453 seinem Nächsten H7592 ein Stück Vieh entlehnt H7665 , und es wird beschädigt H7999 oder stirbt-war sein Besitzer nicht H4191 dabei, so soll H7999 er es gewißlich erstatten;
  14 H7999 wenn sein Besitzer dabei war, soll er H935 es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen .
  15 H376 Und so jemand H1330 eine Jungfrau H6601 betört, die nicht H781 verlobt ist H7901 , und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich H802 zum Weibe erkaufen.
  16 H1 Wenn ihr Vater H3985 sich H5414 durchaus weigert, sie ihm zu geben H3701 , so soll er Geld H8254 darwägen H1330 nach der Heiratsgabe der Jungfrauen . -
  17 H2421 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen . -
  18 H7901 Jeder, der bei H929 einem Vieh H4191 liegt, soll H4191 gewißlich getötet werden. -
  19 H430 Wer den Göttern H2076 opfert H3068 außer Jehova H1115 allein H2763 , soll verbannt werden.
  20 H1616 Und den Fremdling H1616 sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge H776 seid ihr im Lande H4714 Ägypten gewesen.
  21 H490 Keine Witwe H3490 und Waise sollt ihr bedrücken.
  22 H518 Wenn H6817 du H8085 sie irgend bedrückst, so werde H6817 ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit H8085 , ihr H6818 Geschrei gewißlich erhören;
  23 H639 und mein Zorn H2734 wird entbrennen, und ich werde euch H2719 mit dem Schwerte H2026 töten H802 , und eure Weiber H490 sollen Witwen H1121 und eure Kinder H3490 Waisen werden. -
  24 H5971 Wenn du meinem H6041 Volke, dem Armen H3701 bei dir, Geld H3867 leihst H7760 , so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
  25 H2254 Wenn du H7453 irgend deines Nächsten H2254 Mantel zum Pfande H7725 nimmst, so sollst H2254 du H5704 ihm denselben zurückgeben, ehe H8121 die Sonne H935 untergeht;
  26 H8071 denn es ist seine einzige Decke H3682 , sein Kleid H5785 für seine Haut H7901 ; worin soll er liegen H6817 ? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit H8085 , so werde H2587 ich ihn erhören, denn ich bin gnädig . -
  27 H779 Die Richter sollst du nicht lästern H5387 , und einem Fürsten H5971 deines Volkes H7043 sollst du nicht fluchen .
  28 H4395 Mit der Fülle H309 deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht H1060 zögern. Den erstgeborenen H1121 deiner Söhne H5414 sollst du mir geben .
  29 H7794 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen H6213 tun H6629 und mit deinem Kleinvieh H7651 ; sieben H3117 Tage H517 soll es bei seiner Mutter H8066 sein, am achten H3117 Tage H5414 sollst du es mir geben . -
  30 H6944 Und heilige H582 Männer H1320 sollt ihr mir sein, und Fleisch H7704 , das auf dem Felde H2966 zerrissen H398 worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.