ELB1905_Strongs(i)
1
H5439
Und
H776
wenn ihr das Land
H5159
als Erbteil
H3068
verlosen werdet, sollt ihr für Jehova
H5307
ein
H8641
Hebopfer
H7311
heben
H6944
, als Heiliges
H776
vom Lande
H753
: die Länge
H2568 -H6242 -H505 -H2568 -H6242 -H505
fünfundzwanzigtausend
H753
Ruten lang
H7341
, und die Breite
H2568 -H6242 -H505
zwanzigtausend
H6944
; dasselbe soll heilig
H1366
sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
2
H6944
Davon sollen zum Heiligtum
H3967 -H2568 -H2568 -H3967
gehören fünfhundert
H3967 -H2568 -H2568 -H3967
bei fünfhundert
H5439
ins Geviert ringsum, und
H2572
fünfzig
H520
Ellen Freiplatz dazu ringsum.
3
H753
Und von jenem Maße sollst du eine Länge
H4058
messen
H505 -H6242 -H2568
von fünfundzwanzigtausend
H7341
und eine Breite
H6235 -H505
von zehntausend
H4720
; und darin soll das Heiligtum
H6944
, das Allerheiligste, sein.
4
H776
Dies soll ein Heiliges vom Lande
H3548
sein; den Priestern
H8334
, den Dienern
H4720
des Heiligtums
H3068
, soll es gehören, welche nahen, um Jehova
H8334
zu dienen
H7131
, und
H4725
es soll ihnen ein Platz
H1004
für Häuser
H6944
sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum .
5
H2568 -H6242 -H505 -H2568 -H6242 -H505
Und fünfundzwanzigtausend
H753
Ruten in die Länge
H6235 -H505
und zehntausend
H7341
in die Breite
H3881
soll den Leviten
H8334
, den Dienern
H1004
, des Hauses
H272
, gehören, ihnen zum Eigentum
H3957
, als Städte zum Wohnen .
6
H272
Und als Eigentum
H5892
der Stadt
H2568 -H505
sollt ihr fünftausend
H7341
in die Breite
H2568 -H6242 -H505 -H753 -H2568 -H6242 -H505 -H753
und fünfundzwanzigtausend
H5414
in die Länge geben
H6944
, gleichlaufend dem heiligen
H8641
Hebopfer
H1004
; dem ganzen Hause
H3478
Israel soll es gehören.
7
H6924
Und
H5387
dem Fürsten
H6440
sollt ihr geben auf
H1366
dieser und
H6440
auf
H6285
jener Seite
H6944
des heiligen
H1366
Hebopfers und
H5892
des Eigentums der Stadt
H6944
, längs des heiligen
H5892
Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt
H753
, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge
H259
nach gleichlaufend einem
H5980
der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
8
H776
Als Land
H3238
soll es ihm
H272
gehören, als Eigentum
H3478
in Israel
H5387
; und meine Fürsten
H5971
sollen nicht mehr mein Volk
H776
bedrücken, sondern das Land
H1004
dem Hause
H3478
Israel
H7626
nach seinen Stämmen überlassen.
9
H5002
So spricht
H136
der Herr
H5493
, Jehova: Laßt es euch
H7227
genug
H5387
sein, ihr Fürsten
H3478
Israels
H4941
! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht
H6666
und Gerechtigkeit
H7311
; höret auf
H5971
, mein Volk
H6213
aus seinem Besitze zu
H559
vertreiben, spricht
H3069
der Herr, Jehova.
11
H374
Das Epha
H5375
und
H1324
das Bath
H259
sollen von einerlei
H1324
Maß sein, so daß das Bath
H4643
den zehnten
H2563
Teil des Homer
H374
enthalte, und das Epha
H6224
den zehnten
H2563
Teil des Homer
H2563
; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
12
H6242 -H1626
Und der Sekel soll zwanzig
H6242 -H1626
Gera sein; zwanzig
H2568 -H6242 -H8255 -H2568 -H6242 -H8255
Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
13
H8641
Dies ist das Hebopfer
H7311
, welches ihr heben
H374
sollt: ein sechstel Epha
H2563
vom Homer
H2406
Weizen
H374
und ein sechstel Epha
H2563
vom Homer
H8184
Gerste sollt ihr geben;
14
H2706
und
H8081
die Gebühr an Öl
H1324
, vom Bath
H8081
Öl
H1324
: ein zehntel Bath
H3734
vom Kor
H6235
, von zehn
H1324
Bath
H2563
, von einem Homer
H6235
, denn zehn
H1324
Bath
H2563
sind ein Homer;
15
H259
und ein
H6629
Stück vom Kleinvieh
H3967
, von zweihundert
H3478
, von dem bewässerten Lande Israel
H4503
- -: zum Speisopfer
H5930
und zum Brandopfer
H3722
und zu den Friedensopfern, um Sühnung
H5002
für sie zu tun, spricht
H136
der Herr, Jehova.
16
H5971
Das ganze Volk
H776
des Landes
H8641
soll zu diesem Hebopfer
H5387
für den Fürsten
H3478
in Israel gehalten sein.
17
H7676
Und
H5387
dem Fürsten
H5930
sollen obliegen die Brandopfer
H4503
und das Speisopfer
H5262
und das Trankopfer
H2282
an den Festen
H2320
und an den Neumonden
H1004
und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses
H3478
Israel
H2403
. Er soll das Sündopfer
H4503
und das Speisopfer
H5930
und das Brandopfer
H8002
und die Friedensopfer
H3722
opfern, um Sühnung
H6213
zu tun
H1004
für das Haus
H3478
Israel .
18
H136
So spricht der Herr
H7223
, Jehova: Im ersten
H2320
Monat
H259
, am Ersten
H559
des Monats, sollst du
H1241
einen jungen
H6499
Farren
H8549
ohne Fehl
H3947
nehmen
H4720
und das Heiligtum
H2398
entsündigen .
19
H3548
Und der Priester
H2403
soll von dem Blute des Sündopfers
H3947
nehmen
H5414
, und es tun
H4201
an die Türpfosten
H1004
des Hauses
H702
und an die vier
H6438
Ecken
H4196
der Umwandung des Altars
H4201
und an die Pfosten
H8179
der Tore
H6442
des inneren
H2691
Vorhofs .
20
H376
Und
H6213
ebenso sollst du tun
H2320
am Siebten des Monats
H7686
für den, der aus Versehen
H6612
sündigt, und für den Einfältigen
H3722
. Und so sollt ihr Sühnung
H1004
tun für das Haus .
21
H7223
Im ersten
H2320
Monat
H6240
, am vierzehnten
H3117
Tage
H6453
des Monats, soll euch das Passah
H2282
sein, ein Fest
H7620
von sieben
H3117
Tagen
H4682
; Ungesäuertes
H398
soll gegessen werden.
22
H5387
Und der Fürst
H3117
soll an selbigem Tage
H5971
für sich und für das ganze Volk
H776
des Landes
H6499
einen Farren
H2403
als Sündopfer
H6213
opfern .
23
H7651
Und die sieben
H3117
Tage
H2282
des Festes
H3068
soll er dem Jehova
H7651
sieben
H6499
Farren
H7651
und sieben
H352
Widder
H8549
, ohne Fehl
H3117
, täglich
H7651
, die sieben
H3117
Tage
H5930
als Brandopfer
H6213
opfern
H8163
, und einen Ziegenbock
H3117
täglich
H2403
als Sündopfer .