Ezekiel 45

ELB1905_Strongs(i)
  1 H5439 Und H776 wenn ihr das Land H5159 als Erbteil H3068 verlosen werdet, sollt ihr für Jehova H5307 ein H8641 Hebopfer H7311 heben H6944 , als Heiliges H776 vom Lande H753 : die Länge H2568 -H6242 -H505 -H2568 -H6242 -H505 fünfundzwanzigtausend H753 Ruten lang H7341 , und die Breite H2568 -H6242 -H505 zwanzigtausend H6944 ; dasselbe soll heilig H1366 sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
  2 H6944 Davon sollen zum Heiligtum H3967 -H2568 -H2568 -H3967 gehören fünfhundert H3967 -H2568 -H2568 -H3967 bei fünfhundert H5439 ins Geviert ringsum, und H2572 fünfzig H520 Ellen Freiplatz dazu ringsum.
  3 H753 Und von jenem Maße sollst du eine Länge H4058 messen H505 -H6242 -H2568 von fünfundzwanzigtausend H7341 und eine Breite H6235 -H505 von zehntausend H4720 ; und darin soll das Heiligtum H6944 , das Allerheiligste, sein.
  4 H776 Dies soll ein Heiliges vom Lande H3548 sein; den Priestern H8334 , den Dienern H4720 des Heiligtums H3068 , soll es gehören, welche nahen, um Jehova H8334 zu dienen H7131 , und H4725 es soll ihnen ein Platz H1004 für Häuser H6944 sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum .
  5 H2568 -H6242 -H505 -H2568 -H6242 -H505 Und fünfundzwanzigtausend H753 Ruten in die Länge H6235 -H505 und zehntausend H7341 in die Breite H3881 soll den Leviten H8334 , den Dienern H1004 , des Hauses H272 , gehören, ihnen zum Eigentum H3957 , als Städte zum Wohnen .
  6 H272 Und als Eigentum H5892 der Stadt H2568 -H505 sollt ihr fünftausend H7341 in die Breite H2568 -H6242 -H505 -H753 -H2568 -H6242 -H505 -H753 und fünfundzwanzigtausend H5414 in die Länge geben H6944 , gleichlaufend dem heiligen H8641 Hebopfer H1004 ; dem ganzen Hause H3478 Israel soll es gehören.
  7 H6924 Und H5387 dem Fürsten H6440 sollt ihr geben auf H1366 dieser und H6440 auf H6285 jener Seite H6944 des heiligen H1366 Hebopfers und H5892 des Eigentums der Stadt H6944 , längs des heiligen H5892 Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt H753 , an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge H259 nach gleichlaufend einem H5980 der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
  8 H776 Als Land H3238 soll es ihm H272 gehören, als Eigentum H3478 in Israel H5387 ; und meine Fürsten H5971 sollen nicht mehr mein Volk H776 bedrücken, sondern das Land H1004 dem Hause H3478 Israel H7626 nach seinen Stämmen überlassen.
  9 H5002 So spricht H136 der Herr H5493 , Jehova: Laßt es euch H7227 genug H5387 sein, ihr Fürsten H3478 Israels H4941 ! Tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht H6666 und Gerechtigkeit H7311 ; höret auf H5971 , mein Volk H6213 aus seinem Besitze zu H559 vertreiben, spricht H3069 der Herr, Jehova.
  10 H3976 Gerechte Waage H374 und gerechtes Epha H1324 und gerechtes Bath sollt ihr haben.
  11 H374 Das Epha H5375 und H1324 das Bath H259 sollen von einerlei H1324 Maß sein, so daß das Bath H4643 den zehnten H2563 Teil des Homer H374 enthalte, und das Epha H6224 den zehnten H2563 Teil des Homer H2563 ; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
  12 H6242 -H1626 Und der Sekel soll zwanzig H6242 -H1626 Gera sein; zwanzig H2568 -H6242 -H8255 -H2568 -H6242 -H8255 Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
  13 H8641 Dies ist das Hebopfer H7311 , welches ihr heben H374 sollt: ein sechstel Epha H2563 vom Homer H2406 Weizen H374 und ein sechstel Epha H2563 vom Homer H8184 Gerste sollt ihr geben;
  14 H2706 und H8081 die Gebühr an Öl H1324 , vom Bath H8081 Öl H1324 : ein zehntel Bath H3734 vom Kor H6235 , von zehn H1324 Bath H2563 , von einem Homer H6235 , denn zehn H1324 Bath H2563 sind ein Homer;
  15 H259 und ein H6629 Stück vom Kleinvieh H3967 , von zweihundert H3478 , von dem bewässerten Lande Israel H4503 - -: zum Speisopfer H5930 und zum Brandopfer H3722 und zu den Friedensopfern, um Sühnung H5002 für sie zu tun, spricht H136 der Herr, Jehova.
  16 H5971 Das ganze Volk H776 des Landes H8641 soll zu diesem Hebopfer H5387 für den Fürsten H3478 in Israel gehalten sein.
  17 H7676 Und H5387 dem Fürsten H5930 sollen obliegen die Brandopfer H4503 und das Speisopfer H5262 und das Trankopfer H2282 an den Festen H2320 und an den Neumonden H1004 und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses H3478 Israel H2403 . Er soll das Sündopfer H4503 und das Speisopfer H5930 und das Brandopfer H8002 und die Friedensopfer H3722 opfern, um Sühnung H6213 zu tun H1004 für das Haus H3478 Israel .
  18 H136 So spricht der Herr H7223 , Jehova: Im ersten H2320 Monat H259 , am Ersten H559 des Monats, sollst du H1241 einen jungen H6499 Farren H8549 ohne Fehl H3947 nehmen H4720 und das Heiligtum H2398 entsündigen .
  19 H3548 Und der Priester H2403 soll von dem Blute des Sündopfers H3947 nehmen H5414 , und es tun H4201 an die Türpfosten H1004 des Hauses H702 und an die vier H6438 Ecken H4196 der Umwandung des Altars H4201 und an die Pfosten H8179 der Tore H6442 des inneren H2691 Vorhofs .
  20 H376 Und H6213 ebenso sollst du tun H2320 am Siebten des Monats H7686 für den, der aus Versehen H6612 sündigt, und für den Einfältigen H3722 . Und so sollt ihr Sühnung H1004 tun für das Haus .
  21 H7223 Im ersten H2320 Monat H6240 , am vierzehnten H3117 Tage H6453 des Monats, soll euch das Passah H2282 sein, ein Fest H7620 von sieben H3117 Tagen H4682 ; Ungesäuertes H398 soll gegessen werden.
  22 H5387 Und der Fürst H3117 soll an selbigem Tage H5971 für sich und für das ganze Volk H776 des Landes H6499 einen Farren H2403 als Sündopfer H6213 opfern .
  23 H7651 Und die sieben H3117 Tage H2282 des Festes H3068 soll er dem Jehova H7651 sieben H6499 Farren H7651 und sieben H352 Widder H8549 , ohne Fehl H3117 , täglich H7651 , die sieben H3117 Tage H5930 als Brandopfer H6213 opfern H8163 , und einen Ziegenbock H3117 täglich H2403 als Sündopfer .
  24 H4503 Und als Speisopfer H374 soll er ein Epha H6213 Feinmehl zu H6499 jedem Farren H374 und ein Epha H352 zu jedem Widder H8081 opfern; und Öl H1969 , ein Hin H374 zu jedem Epha .
  25 H2320 Im siebten Monat H2568 -H6240 -H3117 , am fünfzehnten H3117 Tage H2282 des Monats, am Feste H6213 , soll er desgleichen tun H7651 die sieben H2403 Tage, betreffs des Sündopfers H5930 wie des Brandopfers H4503 und betreffs des Speisopfers wie des Öles.