ELB1905(i)
13 Die Blöße der Schwester deiner Mutter sollst du nicht aufdecken, denn sie ist die Blutsverwandte deiner Mutter.
14 Die Blöße des Bruders deines Vaters sollst du nicht aufdecken: zu seinem Weibe sollst du nicht nahen, sie ist deine Muhme.
15 Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.
16 Die Blöße des Weibes deines Bruders sollst du nicht aufdecken; es ist die Blöße deines Bruders.