ELB1905(i)
16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, ist Passah dem Jahwe.
17 Und am fünfzehnten Tage dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden.
18 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung S. die Anm. zu [2.Mose 12,16] sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.