32H5439 undH5982die SäulenH2691des VorhofsH134ringsum und ihre FüßeH4340und ihre Pflöcke und ihre SeileH5656, nach allen ihren Geräten und nach all ihrem DienstH8034; und mit NamenH3627sollt ihr ihnen die GeräteH4853zuzählen, die ihnen zu tragen obliegen.