Luther1545(i)
4 Es soll in sieben Tagen kein Gesäuertes gesehen werden in allen deinen Grenzen; und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist über Nacht bleiben bis an den Morgen.
5 Du kannst nicht Passah schlachten in irgend deiner Tore einem, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat,