Luther1545(i)
14 Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
15 Es soll einer heben seine Hand voll Semmelmehls vom Speisopfer und des Öles und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem HERRN.
16 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; und sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
17 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, das ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen das Allerheiligste sein, gleich wie das Sündopfer und Schuldopfer.
18 Was männlich ist unter den Kindern Aarons, sollen es essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des HERRN: Es soll sie niemand anrühren, er sei denn geweihet.