Luther1912_Strongs(i) 30 H7523 Den Totschläger H7523 soll man töten H6310 nach dem Mund H5707 zweier Zeugen H259 . Ein H5707 Zeuge H6030 soll nicht aussagen H5315 über eine Seele H4191 zum Tode . 31 H3724 Und ihr sollt keine Versühnung H3947 nehmen H5315 für die Seele H7523 des Totschlägers H4191 ; denn er ist des Todes H7563 schuldig H4191 , und er soll H4191 des Todes H4191 sterben .