ELB1871(i)
19 die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier;
20 die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette;
21 die Fingerringe und die Nasenringe;
22 die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel;
23 die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe.