ELB1905_Strongs(i) 2 H4557 Und es soll H5221 geschehen, wenn der Schuldige Schläge H1121 verdient hat H1767 , so H8199 soll der Richter H5221 ihn H6440 niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.