Ezekiel 48:21

ELB1905_Strongs(i)
  21 H1366 Und H5387 das Übrige soll dem Fürsten H6440 gehören; auf H1366 dieser und H6440 auf H6944 jener Seite des heiligen H5892 Hebopfers und des Eigentums der Stadt H505 -H6242 -H2568 , längs der fünfundzwanzigtausend H505 -H6242 -H2568 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend H5387 , nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen, soll dem Fürsten H6944 gehören. Und das heilige H8641 Hebopfer H4720 und das Heiligtum H1004 des Hauses H8432 soll in H3498 dessen Mitte sein .