Luther1545_Strongs(i) 12 H835 Wohl H1397 dem H3050 , den du, HErr H3925 , züchtigest und lehrest H8451 ihn durch dein Gesetz, 13 H8252 daß er Geduld habe H3117 , wenn H7451 ‘s übel gehet, bis dem H7563 GOttlosen H7845 die Grube H3738 bereitet werde . 14 H3068 Denn der HErr H5971 wird sein Volk H5800 nicht H5159 verstoßen noch sein Erbe H5203 verlassen .