Luther1912_Strongs(i)
4
H5127
Und der da flieht
H5892
zu der Städte
H259
einer
H5975
, soll stehen
H6607
draußen vor
H5892
der Stadt
H8179
Tor
H2205 H241
und vor den Ältesten
H5892
der Stadt
H1697
seine Sache
H1696
ansagen
H5892
; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt
H622
nehmen
H4725
und ihm Raum
H5414
geben
H3427
, daß er bei ihnen wohne .
5
H1818 H1350
Und wenn der Bluträcher
H310 H7291
ihm nachjagt
H7523
, sollen sie den Totschläger
H3027
nicht in seine Hände
H5462
übergeben
H1097 H1847
, weil er unwissend
H7453
seinen Nächsten
H5221
geschlagen
H8543 H8032
hat und ist ihm zuvor
H8130
nicht feind gewesen.
6
H5892
So soll er in der Stadt
H3427
wohnen
H5975
, bis daß er stehe
H6440
vor
H5712
der Gemeinde
H4941
vor Gericht
H1419 H3548
, und bis daß der Hohepriester
H4194
sterbe
H834
, der
H3117
zur selben Zeit
H7523
sein wird. Alsdann soll der Totschläger
H935 H7725
wiederkommen
H5892
in seine Stadt
H1004
und in sein Haus
H5892
, zur Stadt
H5127
, davon er geflohen ist.