ELB1905_Strongs(i)
10
H7453
Wenn du deinem Nächsten
H3972
irgend
H1004
ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus
H935
hineingehen
H5670
, um ihm
H5667
ein Pfand abzupfänden;
11
H2351
draußen
H5975
sollst du stehen
H376
bleiben, und der Mann
H5383
, dem du geliehen
H5667
hast, soll das Pfand
H3318
zu dir hinausbringen.