Luther1545(i)
14 Gold nach dem Goldgewicht zu allerlei Gefäßen eines jeglichen Amts und allerlei silbern Gezeug nach dem Gewicht zu allerlei Gefäßen eines jeglichen Amts
15 und Gold zu güldenen Leuchtern und güldenen Lampen, einem jeglichen Leuchter und seiner Lampe sein Gewicht; also auch zu silbernen Leuchtern gab er das Silber zum Leuchter und seiner Lampe nach dem Amt eines jeglichen Leuchters.
16 Auch gab er zu Tischen der Schaubrote Gold, zu jeglichem Tisch sein Gewicht, also auch Silber zu silbernen Tischen,
17 und lauter Gold zu Kreueln, Becken und Kandeln und zu güldenen Bechern, einem jeglichen Becher sein Gewicht, und zu silbernen Bechern, einem jeglichen Becher sein Gewicht,
18 und zum Räuchaltar das allerlauterste Gold, sein Gewicht; auch ein Vorbild des Wagens der güldenen Cherubim, daß sie sich ausbreiteten und bedeckten oben die Lade des Bundes des HERRN.