Luther1545_Strongs(i)
1
H1121
Ihr seid Kinder
H3068
des HErrn
H430
, eures Gottes
H1413
; ihr sollt euch nicht Male stechen
H7144
noch kahl
H7760
scheren
H5869
über den Augen
H4191
über einem Toten .
2
H6918
Denn du bist ein heilig
H5971
Volk
H3068
dem HErrn
H430
, deinem GOtt
H3068
, und der HErr
H977
hat
H5459
dich erwählet, daß du sein Eigentum
H5971
seiest aus allen Völkern
H6440
, die auf
H127
Erden sind.
6
H8156
und
H929
alles Tier
H8147
, das seine
H6541
Klauen
H6536
spaltet
H398
und wiederkäuet, sollt ihr essen .
7
H5927
Das sollt ihr aber nicht
H398
essen
H8156
, das wiederkäuet und
H6541
die Klauen
H6536
nicht spaltet
H1581
. Das Kamel
H768
, der Hase
H8227
und Kaninchen
H6541
, die da wiederkäuen und doch die Klauen
H6536
nicht spalten
H5927
, sollen
H2931
euch unrein sein.
8
H2386
Das Schwein
H6541
, ob es wohl die Klauen
H6536
spaltet
H2931
, so wiederkäuet es doch nicht, soll euch unrein
H1320
sein. Ihres Fleisches
H398
sollt ihr nicht essen
H5038
und ihr Aas
H5060
sollt ihr nicht anrühren .
9
H398
Das ist, das ihr essen
H4325
sollt von allem, das in Wassern
H5579
ist: alles
H7193
, was Floßfedern und Schuppen
H398
hat, sollt ihr essen .
10
H5579
Was aber keine Floßfedern
H7193
noch Schuppen
H398
hat, sollt ihr nicht essen
H2931
; denn es ist euch unrein .
12
H398
Das sind sie aber, die ihr nicht essen
H5404
sollt: der Adler
H6538
, der Habicht
H5822
, der Fischaar;
18
H2624
der Reiher
H601
, der Häher
H4327
mit seiner Art
H1744
, der Wiedehopf
H5847
, die Schwalbe;
19
H5775
und alles Gevögel
H2931
, das kreucht, soll euch unrein
H398
sein, und sollt es nicht essen .
21
H5038
Ihr sollt kein Aas
H398
essen
H8179
; dem Fremdling in deinem Tor
H5414
magst du es geben
H1616
, daß er
H398
‘s esse
H4376
, oder verkaufe
H5237
es einem Fremden
H6918
; denn du bist ein heilig
H5971
Volk
H3068
dem HErrn
H430
, deinem GOtt
H1423
. Du sollst das Böcklein
H1310
nicht kochen
H517
, weil es noch seine Mutter säuget.