Luther1545_Strongs(i)
19
H1818
Der Rächer des Bluts
H7523
soll den Totschläger
H4191
zum Tode bringen
H1931
; wie er
H1350
geschlagen hat
H6293
, soll man ihn
H4191
wieder töten .
20
H1920
Stößt er
H8135
ihn aus Haß
H6660
, oder wirft etwas auf ihn aus List
H4191
, daß er stirbt,
21
H5221
oder schlägt
H6293
ihn
H342
durch Feindschaft
H3027
mit seiner Hand
H5221
, daß er
H4191
stirbt
H4191
, so soll der des Todes
H4191
sterben
H7523
, der ihn geschlagen hat
H7523
; denn er ist ein Totschläger
H1350
; der Rächer
H1818
des Bluts
H4191
soll ihn zum Tode bringen .
22
H1920
Wenn er
H3808
ihn aber ohngefähr stößt ohne
H342
Feindschaft
H7993
, oder wirft
H3627
irgend etwas
H6621
auf ihn unversehens,
23
H68
oder irgend einen Stein
H4191
, davon man sterben
H1245
mag, und hat‘s
H3808
nicht
H7200
gesehen
H5307
, auf ihn wirft
H4191
, daß er stirbt
H7451
, und er ist nicht
H341
sein Feind, hat ihm auch kein Übels gewollt:
24
H8199
so soll die Gemeine richten
H5221
zwischen dem, der geschlagen
H1350
hat
H1818
, und dem Rächer des Bluts
H4941
in diesem Gericht .
25
H5892
Und
H3427
die
H5337
Gemeine soll den Totschläger erretten
H3027
von der Hand
H1350
des Bluträchers
H3548
und
H7725
soll ihn wiederkommen
H5127
lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war
H4194
; und soll daselbst bleiben, bis daß der Hoheprie ster sterbe
H6944
, den man mit dem heiligen
H8081
Öl
H7523
gesalbet hat .
26
H7523
Wird aber der Totschläger
H3318
aus
H5892
seiner Freistadt
H1366
Grenze
H3318
gehen
H5127
, dahin er geflohen ist,
27
H5892
und
H1350
der Bluträcher
H4672
findet
H7523
ihn
H1366
außer der Grenze
H7523
seiner Freistadt und schlägt ihn
H1818
tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein.
28
H3548
Denn er
H3548
sollte in seiner
H3427
Freistadt bleiben
H4194
bis an den Tod
H1419
des Hohenpriesters
H5892
, und
H310
nach
H1419
des Hohenpriesters
H4194
Tod
H7725
wieder
H776
zum Lande
H272
seines Erbguts kommen.
30
H5315
Den
H7523
Totschläger
H5221
soll man töten
H6310
nach dem Mund
H5707
zweier Zeugen
H259
. Ein
H5707
Zeuge
H6030
soll nicht antworten
H5315
über eine SeeLE
H4191
zum Tode .
31
H7523
Und
H3724
ihr sollt keine Versöhnung
H5315
nehmen über die SeeLE
H3947
des Totschlägers; denn er ist
H4191
des Todes
H7563
schuldig
H4191
, und er soll des Todes
H4191
sterben .
32
H5892
Und
H3724
sollt keine Versöhnung
H5127
nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen
H3947
ist
H7725
, daß er wiederkomme
H3427
, zu wohnen
H776
im Lande
H3548
, bis der Priester
H4194
sterbe .