Numbers 35:19-34

Luther1545_Strongs(i)
  19 H1818 Der Rächer des Bluts H7523 soll den Totschläger H4191 zum Tode bringen H1931 ; wie er H1350 geschlagen hat H6293 , soll man ihn H4191 wieder töten .
  20 H1920 Stößt er H8135 ihn aus Haß H6660 , oder wirft etwas auf ihn aus List H4191 , daß er stirbt,
  21 H5221 oder schlägt H6293 ihn H342 durch Feindschaft H3027 mit seiner Hand H5221 , daß er H4191 stirbt H4191 , so soll der des Todes H4191 sterben H7523 , der ihn geschlagen hat H7523 ; denn er ist ein Totschläger H1350 ; der Rächer H1818 des Bluts H4191 soll ihn zum Tode bringen .
  22 H1920 Wenn er H3808 ihn aber ohngefähr stößt ohne H342 Feindschaft H7993 , oder wirft H3627 irgend etwas H6621 auf ihn unversehens,
  23 H68 oder irgend einen Stein H4191 , davon man sterben H1245 mag, und hat‘s H3808 nicht H7200 gesehen H5307 , auf ihn wirft H4191 , daß er stirbt H7451 , und er ist nicht H341 sein Feind, hat ihm auch kein Übels gewollt:
  24 H8199 so soll die Gemeine richten H5221 zwischen dem, der geschlagen H1350 hat H1818 , und dem Rächer des Bluts H4941 in diesem Gericht .
  25 H5892 Und H3427 die H5337 Gemeine soll den Totschläger erretten H3027 von der Hand H1350 des Bluträchers H3548 und H7725 soll ihn wiederkommen H5127 lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war H4194 ; und soll daselbst bleiben, bis daß der Hoheprie ster sterbe H6944 , den man mit dem heiligen H8081 Öl H7523 gesalbet hat .
  26 H7523 Wird aber der Totschläger H3318 aus H5892 seiner Freistadt H1366 Grenze H3318 gehen H5127 , dahin er geflohen ist,
  27 H5892 und H1350 der Bluträcher H4672 findet H7523 ihn H1366 außer der Grenze H7523 seiner Freistadt und schlägt ihn H1818 tot, der soll des Bluts nicht schuldig sein.
  28 H3548 Denn er H3548 sollte in seiner H3427 Freistadt bleiben H4194 bis an den Tod H1419 des Hohenpriesters H5892 , und H310 nach H1419 des Hohenpriesters H4194 Tod H7725 wieder H776 zum Lande H272 seines Erbguts kommen.
  29 H2708 Das soIl euch ein Recht H4186 sein bei H1755 euren Nachkommen, wo ihr wohnet.
  30 H5315 Den H7523 Totschläger H5221 soll man töten H6310 nach dem Mund H5707 zweier Zeugen H259 . Ein H5707 Zeuge H6030 soll nicht antworten H5315 über eine SeeLE H4191 zum Tode .
  31 H7523 Und H3724 ihr sollt keine Versöhnung H5315 nehmen über die SeeLE H3947 des Totschlägers; denn er ist H4191 des Todes H7563 schuldig H4191 , und er soll des Todes H4191 sterben .
  32 H5892 Und H3724 sollt keine Versöhnung H5127 nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen H3947 ist H7725 , daß er wiederkomme H3427 , zu wohnen H776 im Lande H3548 , bis der Priester H4194 sterbe .
  33 H2610 Und schändet H776 das Land H1818 nicht, darinnen ihr wohnet. Denn wer Blut H2610 schuldig ist, der schändet H776 das Land H776 ; und das Land H1818 kann vom Blut H3722 nicht versöhnet H8210 werden, das darinnen vergossen wird H1818 , ohne durch das Blut H8210 des, der es vergossen hat .
  34 H776 Verunreiniget das Land H3427 nicht, darinnen ihr wohnet, darinnen ich auch wohne H3068 ; denn ich bin der HErr H8432 , der unter H1121 den Kindern H3478 Israel wohnet.