ELB1905_Strongs(i)
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H1590
wenn der Dieb
H3808
nicht
H4672
gefunden
H1004
wird, so soll der Besitzer des Hauses
H7126
vor die Richter treten, ob er
H3027
nicht seine Hand
H4399
nach der Habe
H7453
seines Nächsten
H1167
ausgestreckt hat . -
8
H7794
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen
H1697
, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das
H9
ist
H8147
es ", soll beider
H935
Sache vor die Richter kommen
H559
; wen die Richter schuldig sprechen
H7453
, der soll seinem Nächsten
H1697
das
H7999
Doppelte erstatten . -