1
H3068
Und Jehova
H1696
redete
H4872
zu Mose
H4124
in den Ebenen Moabs
H3383
, am Jordan
H3405
von Jericho
H559
, und sprach :
2
H1121
Gebiete den Kindern
H3478
Israel
H6680
, daß sie
H3881
von ihrem Erbbesitztum den Leviten
H5892
Städte
H5414
zum Wohnen geben
H5892
; und zu den Städten
H3427
sollt ihr
H5439
einen Bezirk rings um dieselben her
H3881
den Leviten
H5414
geben .
3
H5892
Und die Städte
H3427
seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr
H929
Vieh
H7399
und für ihre Habe
H2416
und für alle ihre Tiere .
4
H5892
Und die Bezirke der Städte
H3881
, welche ihr den Leviten
H5414
geben
H5439
sollt, sollen von
H7023
der Stadtmauer
H2351
nach außen
H505
hin tausend
H520
Ellen betragen ringsum;
5
H6924
und
H2351
ihr sollt außerhalb
H5892
der Stadt
H505
auf der Ostseite zweitausend
H520
Ellen
H6828
abmessen, und
H505
auf der Südseite zweitausend
H520
Ellen
H505
, und auf der Westseite zweitausend
H520
Ellen
H505
und auf der Nordseite zweitausend
H520
Ellen
H5892
, daß die Stadt
H8432
in
H5892
der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.
6
H5892
Und die Städte
H3881
, die ihr den Leviten
H5414
geben
H8337
sollt: sechs
H5414
Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben
H5127
sollt, damit dahin fliehe
H7523
, wer einen Totschlag begangen hat
H8147 -H705
; und zu diesen hinzu sollt ihr zweiundvierzig
H5892
Städte
H5414
geben .
7
H5892
Alle die Städte
H3881
, die ihr den Leviten
H5414
geben
H8083
sollt, sie und ihre Bezirke, sollen achtundvierzig
H5892
Städte sein.
8
H376
Und
H5892
was die Städte
H272
betrifft, die ihr von dem Eigentum
H1121
der Kinder
H3478
Israel
H5414
geben
H7227
sollt-von dem Stamme, der viel
H7235
hat, sollt ihr viel
H4592
nehmen, und von dem, der wenig
H4591
hat, sollt ihr wenig
H6310
nehmen; jeder Stamm soll nach
H5159
Verhältnis seines Erbteils
H5157
, das er erben
H5892
wird, von seinen Städten
H3881
den Leviten
H5414
geben .
10
H1696
Rede
H1121
zu den Kindern
H3478
Israel
H559
und sprich
H5674
zu ihnen: Wenn ihr über
H3383
den Jordan
H776
in das Land
H3667
Kanaan ziehet,
11
H7136
so sollt
H5892
ihr euch Städte
H5127
bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe
H7684
ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen
H5221
erschlagen
H7523
hat .
12
H5892
Und die Städte
H6440
sollen euch zur Zuflucht sein vor
H7523
dem Rächer, daß der Totschläger
H4191
nicht sterbe
H5712
, bis er vor der Gemeinde
H5975
gestanden
H1350
hat
H4941
zum Gericht .
13
H5892
Und die Städte
H5414
, die ihr geben
H8337
sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.
14
H7969
Drei
H5892
Städte
H5414
sollt ihr geben
H5676
diesseit
H3383
des Jordan
H7969
, und drei
H5892
Städte
H5414
sollt ihr geben
H776
im Lande
H3667
Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.
15
H1121
Den Kindern
H3478
Israel
H1616
und dem Fremdling
H8453
und dem Beisassen
H8432
in
H8337
ihrer Mitte sollen diese sechs
H5892
Städte
H5127
zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe
H7684
ein jeder, der einen Menschen aus Versehen
H5221
erschlagen hat .
16
H5221
Wenn er
H7523
ihn
H1270
aber mit einem eisernen
H3627
Werkzeug
H7523
geschlagen hat
H4191
, daß er gestorben
H4191
ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll
H4191
gewißlich getötet werden.
17
H5221
Und wenn er
H7523
ihn
H68
mit einem Stein
H3027
, den er in der Hand
H4191
führte, wodurch man sterben
H7523
kann, geschlagen hat
H4191
, daß er gestorben
H4191
ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll
H4191
gewißlich getötet werden.
18
H5221
Oder wenn er
H7523
ihn
H6086
mit einem hölzernen
H3627
Werkzeug
H3027
, das er in der Hand
H4191
führte, wodurch man sterben
H7523
kann, geschlagen hat
H4191
, daß er gestorben
H4191
ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll
H4191
gewißlich getötet werden.
19
H1350
Der Bluträcher
H4191
, der soll
H7523
den Mörder töten
H1931
; wenn er
H6293
ihn
H4191
antrifft, soll er ihn töten.
20
H1920
Und wenn er
H8135
ihn aus Haß
H7993
gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen
H4191
hat, daß er gestorben ist,
21
H7523
oder ihn
H342
aus Feindschaft
H3027
mit seiner Hand
H7523
geschlagen hat
H5221
, daß er
H4191
gestorben
H4191
ist, so soll
H1350
der Schläger gewißlich getötet werden
H5221
; er
H4191
ist ein Mörder; der Bluträcher soll
H4191
den Mörder töten
H6293
, wenn er ihn antrifft.
22
H1920
Wenn er
H6621
aber von ungefähr
H3808
, nicht
H342
aus Feindschaft
H3627
, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug
H7993
auf ihn geworfen hat,
23
H7200
oder, ohne es zu sehen
H68
, irgend einen Stein
H4191
, wodurch man sterben
H5307
kann, auf ihn hat fallen
H4191
lassen, daß er gestorben ist, er war
H3808
ihm aber nicht
H341
feind
H1245
und suchte seinen Schaden nicht:
24
H5712
so soll die Gemeinde
H1350
zwischen dem Schläger und dem Bluträcher
H4941
nach diesen Rechten
H8199
richten;
25
H5712
und die Gemeinde
H3027
soll den Totschläger aus der Hand
H1350
des Bluträchers
H5337
erretten
H5712
, und die Gemeinde
H5127
soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen
H7725
ist
H3427
; und er soll darin bleiben
H4194
bis zum Tode
H1419
des Hohenpriesters
H6944
, den man mit dem heiligen
H4886
Öle gesalbt
H7523
hat .
26
H7523
Wenn aber der Totschläger
H1366
über die Grenze
H5127
seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,
27
H1350
und der Bluträcher
H4672
findet
H7523
ihn
H2351
außerhalb
H1366
der Grenze
H7523
seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger
H1350
, so hat
H1818
er keine Blutschuld .
28
H3427
Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben
H4194
bis zum Tode
H1419
des Hohenpriesters
H310
; und nach
H4194
dem Tode
H1419
des Hohenpriesters
H7523
darf der Totschläger
H776
in das Land seines Eigentums zurückkehren. -
29
H2708
Und
H1755
dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.
30
H5707
Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen
H4191
soll
H7523
man den Mörder
H7523
töten
H259
; aber ein
H5707
einzelner Zeuge
H6030
kann nicht wider einen Menschen aussagen
H5221
, daß er sterbe.
31
H5315
Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele
H7563
eines Mörders, der schuldig
H3947
ist
H4191
zu sterben
H4191
, sondern er soll
H4191
gewißlich getötet
H7523
werden .
32
H3427
Auch sollt ihr
H3947
keine Sühne annehmen
H4194
für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode
H3548
des Priesters
H7725
zurückkehre, um
H776
im Lande zu wohnen.
33
H776
Und ihr sollt das Land
H2610
nicht
H1818
entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut
H776
, das entweiht das Land
H776
; und für das Land
H3722
kann keine Sühnung
H1818
getan werden wegen des Blutes
H8210
, das darin vergossen
H1818
worden, außer durch das Blut
H8210
dessen, der es vergossen hat .